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L a n d e s b e h ö r d e n
(Deutschland)

Landesvermessungsämter

Die Gesetzgebungskompetenz für das amtliche Vermessungswesen besitzen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 die Bundesländer, die die Organisation des Vermessungswesens in ihren Ländern unterschiedlich ausgestaltet haben. Deshalb gibt es in jedem Bundesland eine zentrale Landesbehörde, die für bestimmte öffentliche Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens - das sind im Wesentlichen die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständig ist. Bis ca. Ende der 90er Jahre war die einheitliche Bezeichnung der für diese Aufgaben zuständigen Behörden auf der Landesebene das Landesvermessungsamt (LVermA).
Im Zuge der seitdem stattfindenden allgemeinen Verwaltungsmodernisierung und durch den zunehmend schnelleren technischen Wandel - dabei insbesondere durch die rasant wachsende Bedeutung der digitalen Geoinformationen - wurden in der Folgezeit in vielen Bundesländern neue Bezeichnungen für die Landesvermessungsämter eingeführt und sie zum Teil auch in privatrechtlich organisierte Landesbetriebe umgewandelt.
Die zentralen Institutionen für Landesvermessung sind hauptsächlich für die Sicherung des geodätischen Raumbezugs durch die Führung von Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldern, für den Betrieb des satellitengestützten Positionierungsdienstes SAPOS, für die Erfassung der Erdoberfläche durch terrestrische und Fernerkundungsverfahren und für die Herstellung der topographischen Kartenwerke und Informationssysteme zuständig.
Die Landesvermessungsämter gehören in den meisten Bundesländern den Geschäftsbereichen der Innenministerien an, in einigen Ländern aber auch z.B. dem Finanzministerium oder dem Wirtschaftsministerium. Mit dem Ziel der Abstimmung der Arbeiten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters und der Vereinheitlichung der Karten- und Datenführung haben sich die zuständigen obersten Landesbehörden (Ministerien) zur Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV) zusammengeschlosssen.

Bayern:
Das bayerische Landesvermessungsamt hat seine Wurzeln in zwei ehemaligen königlich bayerischen Dienststellen, dem „Topographischen Büro” und dem „Katasterbüro”. Die Gründung des Topographischen Büros im Jahr 1801 durch Kurfürst Max IV. Joseph, dem späteren König Max I., geht auf das Bedürfnis nach brauchbaren Karten zurück. Das Katasterbüro, gegründet 1872, ist die Nachfolgeeinrichtung der 1808 gebildeten Steuervermessungskommission. Im Jahre 1915 wurde das Katasterbüro in Landesvermessungsamt umbenannt, und 1918 wurde das Topographische Büro eine zivile Dienststelle des Landes Bayern. 1930 verlierte das Topographische Büro seine Selbstständigkeit und wurde ins Landesvermessungsamt eingegliedert.
Zum 1. August 2005 wurde im Zuge der Verwaltungsreform in Bayern das Landesvermessungsamt mit den für die Katastervermessung zuständigen Vermessungsabteilungen der Bezirksfinanzdirektionen zu einer neuen Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zusammengelegt - dem "Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern" (LVG).
Zum 1. Januar 2014 wurde LVG in das "Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern" (LDBV) umbenannt. Gleichzeitig wurde das Rechenzentrum Süd aus dem Bayerischen Landesamt für Statistik ausgegliedert und in das neue LDBV eingegliedert. Die Behörde und die ihr nachgeordneten 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung übernehmen seitdem auch Aufgaben in der Beratung der Kommunen beim Breitbandausbau. Das Landesamt führt auch die Aufgaben des Rechenzentrums (das am ihren bisherhigen Standort verblieben ist) weiter.





Der Absenderfreistempel mit dem Namen "Landesvermessungsamt" (s.o.) wurde auch nach der Umstrukturierung im Jahre 2005 in Teilbereichen des Amtes und als Ersatzgerät noch weiter verwendet. Der oben abgebildete Freistempel mit dem Namen des LVG war bis Mitte Januar 2014 im Einsatz.


Baden-Württemberg:
Das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg wurde am 9. Februar 1953 gegründet. Dieses wurde am 1. März 1996 zusammen mit den 35 staatlichen Vermessungsämtern in einen Landesbetrieb umgewandelt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurde das Landesvermessungsamt mit dem Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung zum "Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung" (LGL) zusammengelegt.







Brandenburg:
Der Landesbetrieb "Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg" (LGB) besteht seit dem 1. Januar 2002 und ist Rechtsnachfolger des Landesvermessungsamtes Brandenburg, das im März 1991 gegründet wurde:




Hamburg:
Der "Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung" der Freien und Hansestadt Hamburg (LGV) wurde zum 1. Januar 2003 durch die Ausgliederung des Amtes für Geoinformation und Vermessung aus der Baubehörde eingerichtet. Der Landesbetrieb unterscheidet sich in seinen Aufgaben etwas von den Landesvermessungsämtern der meisten Flächenstaaten. Der Landesbetrieb ist zentraler Ansprechspartner für den Vertrieb analoger und digitaler Geodaten und deren Nutzung. Er ist aber auch zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters für die Stadt Hamburg und er führt Grundstücksvermessungen sowie bautechnische Lage- und Höhenvermessungen aus, erteilt Auskünfte, Auszüge und Bescheinigungen über grundstücksbezogene Sachverhalte und stellt Geobasisinformationen bereit. Zum Landesbetrieb gehört auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte.


Seit 2013 verwendet der LGV Hamburg keinen eigenen Absenderfreistempel mehr. Die Post wird von der Poststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bearbeitet.


Hessen:
In Hessen wurde das Landesvermessungsamt zum 1. Januar 2005 in das "Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation" (HLBG) umgewandelt. Dabei wurden die Aufgabenbereiche Landesvermessung, Liegenschaftskataster und Flurneuordnung (frühere Flurbereinigungsbehörde) zusammengelegt.




Mecklenburg-Vorpommern:
Aus dem früheren Landesvermessungsamt (LVermA MV) ist am 1. Januar 2006 das "Landesamt für innere Verwaltung, Abteilung 3 - Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen" gebildet worden.




Niedersachsen:
Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung ist nach dem Krieg im Jahr 1948 entstanden; ein Beschluß des Staatsministeriums vom 11.11.1948 legte deren Organisationsform fest. Für die Aufgaben der Landesvermessung war das Niedersächsiche Landesvermessungsamt zuständig.
Im Jahre 1958 (?) wurde das Landesvermessungsamt durch eine umfassende Verwaltungsreform ein Teil des Niedersächsichen Landesverwaltungsamtes und bildete dort eine Abteilung. Im Jahr 1997 hat das Kabinet beschlossen, zum 01.04.1997 die Abteilung B - Landesvermessung des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes aufzulösen und in den Landesbetrieb "Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen" (LGN) umzuwandeln (das gesamte Nds. Landesverwaltungsamt wurde zum 01.01.1998 aufgelöst und in einzelne Landesbetriebe umgewandelt).
Im Zuge der Verwaltungsreform II im Jahr 2005 wurden ferner auf der ihm untergeordneten Ebene 14 Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) gegründet, in denen die bisherigen 24 Vermessungs- und Katasterbehörden, 11 Ämter für Agrarstruktur sowie die Domänenverwaltung und Moorverwaltung zusammengefasst wurden.
Zum 1. Januar 2011 wurde im Rahmen der Verwaltungsreform III das "Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen" (LGLN) gebildet. Darin zusammengefaßt wurden die 14 GLL, der Landesbetrieb Landesvermesung und Geoinformation Niedersachsen (LGN) sowie das Service-Zentrum Landentwicklung und Agrarförderung. Das LGLN besteht aus 14 Regionaldirektionen an den ehemaligen Standorten der GLL. Die bisherige LGN ist jetzt ein Geschäftsbereich im Landesamt (LGLN) mit der Bezeichnung "Landesvermessung und Geobasisinformation".







Nordrhein-Westfalen:
Das Landesvermessungsamt (LVermA) Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bonn - Bad Godesberg (seit 1957) wurde am 1. April 1949 gegründet. Als unmittelbare Vorgängerbehörden des Landesvermessungsamtes gelten die im Jahre 1930 für den Bereich "Katasteraufnahme" beim preußischen Regierungspräsidenten (RP) Münster (Provinz Westfalen) und beim RP Düsseldorf (Provinz Rheinland) gegründeten Vermessungskomissariate (früher Steuerdirektionen) sowie die für den Bereich "Landesaufnahme" zuständigen Hauptvermessungsabteilungen IX (beim RP Münster) und X (beim RP Köln) - entstanden 1938 und aufgelöst zeitgleich mit der Gründung des LVermA.
Auf der Grundlage des 2. Modernisierungsgesetzes vom 09.05.2000 wurde das Landesvermessungsamt ab dem 1. Januar 2001 in einen Landesbetrieb umgewandelt. Im Zuge der Verwaltungsreform in Nordrhein-Westfalen wurde es am 1. Januar 2008 als selbständige Einrichtung aufgelöst und organisatorisch in die Bezirksregierung Köln als Abteilung 7 – Geobasis NRW eingegliedert. Der Standort in Bad Godesberg blieb jedoch erhalten.




Rheinland-Pfalz:
Das "Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz" (LVermGeo) mit Sitz in Koblenz ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz. Es ist aus dem früheren Landesvermessungsamt durch das Landesgesetz vom 20. Dezember 2000 entstanden.




Saarland:
Das "Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen" wurde durch ein Gesetz vom 16. Oktober 1997 gegründet. Ab dem 1. Januar 1998 löste diese Behörde das bisherige Landesvermessungsamt ab.
Ab dem 1. Januar 2013 wurde das Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen in das "Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung" (LVGL) umbenannt. Gleichzeitig wurde der Bereich Flurbereinigung (= Abteilung Landentwicklung) aus dem zum 31. Dezember 2012 aufgelösten Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung in das LVGL integriert.




Sachsen:
Das Landesvermessungsamt Sachsen wurde als obere Landesbehörde zum 01.01.1992 gegründet. Mit dem Sächsischen Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz von 2008 wurden die Struktur und die Aufgaben innerhalb der sächsischen Vermessungsverwaltung neu geregelt. Das bisherige Landesvermessungsamt Sachsen trägt seit dem 01.08.2008 die neue Bezeichnung "Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen" (GeoSN).




Sachsen-Anhalt:
Das "Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt" (LVermGeo) ist die Bezeichnung einer im Jahr 2004 im Land Sachsen-Anhalt gebildeten oberen Landesbehörde. Im Zuge einer Verwaltungsreform wurden die 12 Katasterämter des Landes und das bisherige Landesamt für Landesvermessung und Geoinformation (LVermG) zu einer Behörde mit 4 Regionalbereichen und vier leitenden Funktionalbereichen neu gegliedert.



Schleswig-Holstein:
Das nach dem Krieg gegründete Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein war die Nachfolgebehörde einer von Hauptvermessungsabteilungen, die durch ein Gesetz von März 1938 errichtet wurden. Dem Landesvermessungsamt waren durch das Vermessungs- und Katastergesetz die Aufgaben der Landesvermessung und den Katasterämtern die Aufgaben des Liegenschaftskatasters zugewiesen.
Nachdem in den Jahren 1998-2005 durch mehrstufige Reorganisation die Anzahl der Katasterämter in Schleswig-Holstein von 17 auf 8 reduziert wurde, hat dann im Jahr 2008 die Landesregierung beschlossen, die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung auf Landesebene zusammenzufassen. Im Juli 2009 fiel dann die Entscheidung, die acht Katasterämter und das Landesvermessungsamt SH zu einer oberen Landesbehörde, dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) zusammenzufassen. Vor der endgültigen Umsetzung musste dieses Konzept aber aufgrund neuer politschen Vorgaben überarbeitet werden. Das neue Konzept sieht die weitere Reduzierung auf vier Standorte außerhalb der Landeshauptstadt Kiel vor.
Das "Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein" wurde zum 01.01.2011 gegründet und setzt sich zurzeit neben dem Standort Kiel (3 Abteilungen) noch aus 8 weiteren Standorten (4 weiteren Abteilungen zugeordnet) zusamen, von denen aber 4 in den nächsten Jahren aufgelöst werden.
Das Landesamt ist zuständige Behörde für die Landesvermessung sowie für die Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters und die hierzu erforderlichen Vermessungen.




Seit etwa 2009 wird die Post des Landesamtes durch einen Dienstleister versendet und es wird keine Frankiermaschine mehr dazu verwendet.


Thüringen:
Das Thüringer Landesvermessungsamt und die Thüringer Katasterämter wurden am 1. April 2005 organisatorisch zum "Landesamt für Vermessung und Geoinformation" (TLVermGeo) zusammengefasst. Die bisherigen Katasterämter wurden in acht Katasterbereiche gegliedert und bilden die Abteilung "Flurstücksbezogene Geobasisdaten". Sie befinden sich als dezentrale Dienststellen an den bisherigen Standorten.
Hauptaufgaben des TLVerGeo sind die Laufendhaltung der Landesvermessung und die Erstellung und Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Ein Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020) sieht vor, dass das TLVerGeo zusammen mit dem Landesamt für Bau und Verkehr, dem Liegenschaftsmanagement und den Straßenbauämtern im Jahr 2014 zu einer neuen Behörde im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zusammengelegt wird - dem "Thüringer Landesamt für Infrastruktur und Geoinformation".




Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV):
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, kurz AdV, hat ihre Würzel im Jahr 1948, als entschieden wurde, daß die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen. In diesem Jahr trafen die Vertreter der Vermessungsverwaltungen der amerikanischen Zone zusammen. Im Oktober 1949 konstituierte sich dann die um die Vermessungsverwaltungen der britischen und französischen Zone erweiterte Arbeitsgemeinschaft. Später traten Westberlin (1952), das Saarland (1957) sowie nach der Wiedervereinigung die fünf neuen Bundesländer der AdV bei.
Mitglieder der AdV sind die für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Fachverwaltungen der Länder sowie das Bundesministerium des Innern (als Aufsichtsbehörde des BKG), das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Als Gäste gehören ihr die Deutsche Geodätische Kommission (DGK) als Vertretung der geodätischen Lehre und Forschung sowie die Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung als Bund-Länder-Vertretung für die ländliche Neuordnung an.
Die Vermessungsverwaltungen der Länder wirken in der AdV zusammen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung zu behandeln. Die AdV erarbeitet Empfehlungen und Entwürfe für verbindliche Regelungen für ein einheitliches Vorgehen in allen Bereichen des amtlichen Vermessungswesens. Die AdV nimmt zu Gesetzentwürfen Stellung und berät fachbezogene Fragen in Organisations-, Personal-, Ausbildungs- und Prüfungs- sowie kosten- und nutzungsrechtlichen Angelegenheiten. Die AdV arbeitet mit fachverwandten Organisationen und mit Institutionen der geodätischen Forschung und Lehre zusammen. Sie vertritt das amtliche deutsche Vermessungswesen in der Europäischen Union und in internationalen Institutionen.

Das nachfolgende Freistempel der AdV-Geschäftsstelle beim Landesbetrieb "Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen" zeigt das Logo der AdV:





Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG)

Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) ist die seit 1997 eingeführe Bezeichnung des früheren Institutes für Angewandte Geodäsie (IfAG) mit Sitz im Frankfurt am Main. Das Bundesamt ist für alle Belange der Kartographie und Geodäsie zuständig, soweit sie nicht Aufgaben der Bundesländer sind (vgl. Landesvermessungsämter). Es ist dem Bundesministerium des Innern unterstellt.
Die Kernaufgaben des BKG im Bereich Geoinformationswesen bestehen in der Bereitstellung topographischer Informationen in Form von digitalen Geobasisdaten in topographischen Kartenwerken von Deutschland in Maßstäben 1:200.000 und kleiner. Im Bereich Geödäsie besteht die Kernaufgabe in Bereitstellung und Aktualisierung der geodätischen Lage-, Höhe- und Schwerereferenznetze der BRD im Rahmen der internationalen geodätischen Dienste. Ferner gehört die Entwicklung neuer Technologien zur Bereitstellung von räumlichen Bezugsystemen und Basis-Geoinformationen sowie die Beratung der Bundesregierung auf den Gebieten der Geodäsie und des Geoinformationswesens zum Aufgabenbereich.
Das BKG ist Mitglied von Eurogeographics - dem Verband der nationalen Kataster- und Kartographiebehörden (gegründet in 2000).